Bei vielen Kliniken ist die Liquiditätslage angespannt. In dieser Situation ist eine kurze Zeitspanne zwischen Patientenentlassung und
Zahlungseingang besonders wichtig (schnelle Leistungsabrechnung). Zwar sind die Krankenkassen aktuell verpflichtet, Klinikrechnungen
binnen 5 Tagen zu bezahlen (§ 415 SGB V iVm § 4 Abs. 6 KHWiSichV). Jedoch vergehen ab Entlassung nicht selten 14 Tage, bis die Klinik ihre
Rechnung überhaupt versendet hat.
Patientendokumentation und Arztbrief müssen abgeschlossen werden, die Entlasskodierung ist vorzunehmen und die ärztliche Freigabe der
Kodierung zu erteilen. Es folgen die Erstellung der Entlassmitteilung und der Krankenhausrechnung sowie die elektronische Datenübermittlung
an die Krankenkasse gemäß § 301 SGB V. Zumeist finden diese Tätigkeiten arbeitsteilig statt, viel zu häufig mit Wartezeiten und Rückfragen
an den Schnittstellen.
Die Prozessdauer zwischen Patientenentlassung und Rechnungsausgang liegt in der Organisationshoheit des Krankenhauses. Diese
Prozessdauer bestimmt für die Mehrzahl der Krankenhausfälle darüber, wie lange eine Klinik auf die Zahlungseingänge für ihre erbrachten
Leistung warten muss. Das wirkt unmittelbar auf die Liquiditätslage eines Krankenhauses. An den Liquiditätsbelastungen auf Grund der
strukturell unzureichenden Krankenhausfinanzierung ändert das zwar leider nichts. Durch die Optimierung der Prozessdauer zwischen
Patientenentlassung und Rechnungsausgang können Kliniken ihre Liquiditätslage jedoch immerhin in gewissem Umfang aus eigener Kraft
positiv beeinflussen.
Die Optimierung von Prozessdauern ist besonders effektiv, wenn sie auf Grundlage der Echtdaten des IST-Prozesses erfolgt. Mit dem
elektronischen Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen nach § 301 SGB V existiert ein verpflichtender Branchenstandard,
der insbesondere für die Optimierung der Prozessdauer zwischen Patientenentlassung und Zahlungseingang eine unterschätzte Datenquelle
ist. Siehe hierzu auch den Blog-Beitrag:
Kurz gefasst: Elektronischer Datenaustausch § 301 SGB V
Die Nachrichtendateien nach § 301 SGB V sind in jedem Akutkrankenhaus vorhanden. Sie beschreiben den ungeschminkten Echtprozess
von der Patientenentlassung bis zum Rechnungsausgang. So werden Wartezeiten, Doppelarbeiten und andere Zeitfresser in der Prozesskette
sofort ersichtlich. Das zusätzliche Liquiditätspotential kann unmittelbar abgeschätzt werden. Arbeitsintensive Erhebungen des IST-Prozesses
sind dazu nicht notwendig. Zur Nutzung ihrer vorhandenen Echtprozessdaten können Kliniken den Quick-Check von echtprozess consultants
auf Grundlage der Daten des Krankenhauses nach § 301 SGB V nutzen.
Als anzustrebenden Zielzustand für die anschließende Prozessoptimierung wird oftmals der Rechnungsausgang am 1. Werktag nach
Patientenentlassung genannt. Die Prozessdauer ist dann, ggf. schrittweise, in Richtung des Zielzustandes zu verbessern.
Typische Ursachen für lange Prozessdauern sind hier: Wartezeit zwischen Prozessschritten, Doppelarbeit,
Nacharbeit von Fehlern, Transportzeit, kurzzyklische Schwankung der Arbeitsmenge.
Auf Grundlage der Analyse aus dem Quick-Check lassen sich nun die im jeweiligen Krankenhaus dominierenden Ursachen mittels
Prozessoptimierung bearbeiten. Nach unserer Erfahrung führt die Arbeit mit den jeweiligen Mitarbeitern in kurzen Verbesserungsworkshops
von 1-2 Tagen schnell zu sehr deutlichen und alltagstauglichen Verbesserungen der Prozessdauer.
Ein weiteres wichtiges Element ist die transparente Rollendefinition für alle Beteiligten in der Prozesskette. Insbesondere mit
den Führungskräften der unteren und mittleren Ebene ist abzustimmen, wie und nach welcher Messgröße sie die Prozessleistung ihres
Arbeitsbereichs im Alltag steuern. Dies hat entscheidenden Einfluss auf die dauerhafte Umsetzungstreue der angestrebten Prozessleistung.
echtprozess consultants verfügt über besondere Expertise, wie Krankenhäuser eine geringe Prozessdauer zwischen Patientenentlassung
und Rechnungsstellung erreichen (schnelle Leistungsabrechnung) und dadurch ihre Liquiditätslage verbessern.